Teilnahmebedingungen 2013

1. Initiator

Initiator des Wettbewerbs „Der Deutsche Vorlesepreis“ ist die Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG mit ihrer Marke POM-BÄR.

2. Teilnahme

  • Die Bewerbung für den Wettbewerb “Der Deutsche Vorlesepreis“ ist für Jeden möglich, auch für Mitarbeiter des Initiators.
  • Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bewerbung über das Online-Formular auf www.derdeutschevorlesepreis.de bzw. über ein interaktives E-Mail-Formular, das auf der vorgenannten Internetseite zum Herunterladen zur Verfügung steht.
  • Die Bewerbungen können durch digitale Anhänge (Fotos, Dokumente, Zeitungsartikel etc.) ergänzt werden, die entweder direkt über das Online-Formular hochgeladen oder als Anhang zusammen mit dem E-Mail-Formular übermittelt werden.
  • Bewerbungen in anderer als der oben beschriebenen Form, sowie unvollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare können nicht berücksichtigt werden.
  • Der Initiator ist berechtigt, Bewerber ohne Ankündigung von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen.

3. Kategorien

„Der Deutsche Vorlesepreis 2013“ wird in fünf Kategorien vergeben:

  • Vorleser des Jahres, Personen oder Projekte, die sich in herausragender Weise für das Vorlesen engagieren
  • Kindertagesstätte, KITAs, in denen Aktivitäten rund ums Vorlesen eine regelmäßige Rolle spielen
  • Grundschule, Grundschulklassen, die regelmäßig Vorlese-Projekte realisieren
  • Weiterführende Schule, Schüler der Klassen 5 –7, die anderen durch regelmäßiges Vorlesen Freude bereiten
  • Vorleseort des Jahres,Vorlese-Aktionen, die an besonderen Orten stattfinden

4. Ermittlung der Gewinner

  • Die Gewinner in den fünf Kategorien werden über ein zweistufiges Verfahren ermittelt. Zunächst werden durch den Initiator aus allen Teilnehmern in den fünf Kategorien drei Bewerbungen ausgewählt und nominiert. Aus den 15 nominierten Bewerbungen ermittelt eine Jury die Gewinner des Wettbewerbs „Der Deutsche Vorlesepreis 2013“.
  • Die Nominierten werden vom Initiator besucht, um einen besseren Eindruck der jeweiligen Projekte vor Ort zu gewinnen und diese für die Beurteilung durch die Jury zu dokumentieren. Hierzu werden Fotos und ggf. Videoaufnahmen gemacht. Sofern der Besuch einzelner nominierter Projekte aus zwingenden Gründen nicht möglich ist, kann ein “virtueller” Besuch in Form einer Telefon- und/oder Videokonferenz arrangiert werden, ergänzt durch eigene Aufzeichnungen der Projektträger (Fotos, Zeitungsartikel, Poster o. ä.). An der virtuellen Konferenz sollten 1-2 Projektverantwortliche und 1-2 Besucher teilnehmen. Alle Aufzeichnungen werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Wettbewerb „Der Deutsche Vorlesepreis“ verwendet (s. 6. Nutzungsrechte, Punkt 2-4)
  • Die Nominierten werden bis zum 21. Juni 2013 benachrichtigt. Die Nominierung muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung schriftlich per Mail/Brief bestätigt werden, andernfalls behält sich der Initiator vor, die Nominierung zurückzuziehen.
  • Der oben beschriebene Besuch des Vorleseprojektes muss bis zum 28. August 2013 realisiert werden. Sollte der Besuch innerhalb dieser Zeit nicht zustande kommen, behält sich der Initiator vor, den Nominierten vom Wettbewerb auszuschließen und einen neuen Nominierten gemäß Nominierungsverfahren zu bestimmen.
  • Mit der schriftlichen Annahme der Nominierung willigt der Nominierte ein, dass sein Name und mit diesem verbundene Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten oder Vorleseinitiativen zu Werbezwecken ohne Vergütung verwendet werden dürfen.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Die Gewinne

  • Der Initiator vergibt Geld- und Sachpreise in fünf Kategorien, um die Vorbildfunktion der prämierten Projekte öffentlich zu würdigen und zu ihrem Fortbestand beizutragen. Gleichzeitig möchte der Initiator damit einen Teil seines Erfolgs an die Allgemeinheit zurückgeben und soziale Verantwortung übernehmen.
  • Die Gewinner in den Kategorien „Vorleser des Jahres“ und „Vorleseort des Jahres“ erhalten jeweils einen Geldpreis in Höhe von 500,00 Euro, die Gewinner in den Kategorien „KITA“, „Grundschule“ und „Weiterführende Schule“ erhalten jeweils einen Geldpreis in Höhe 1.000,00 Euro.
  • Alle fünf Gewinner der Kategorien erhalten zudem Bücherpakete, die für die Altersgruppe der ausgezeichneten Leseprojekte angemessen sind.
  • Die verbleibenden zwei nominierten Projekte in den fünf Kategorien erhalten ebenfalls ein Bücherpaket entsprechend der Altersgruppe.
  • Die Geldpreise werden per Verrechnungsscheck ausgezahlt.
  • Die Barauszahlung der Sachpreise ist ausgeschlossen.

6. Datenschutz und Nutzungsrechte

  • Alle Daten der Teilnehmer des Wettbewerbs „Der Deutschen Vorlesepreis“ werden mit größtmöglicher Sorgfalt vertraulich behandelt.
  • Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Ausgenommen davon ist die Weitergabe einzelner Kontakte an Medienvertreter zum Zwecke der Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb „Der Deutsche Vorlesepreis“. Die Weitergabe erfolgt nur nach vorherigem schriftlichen Einverständnis der Nominierten.
  • Alle Personen und Projekte, die sich für den Wettbewerb „Der Deutsche Vorlesepreis“ bewerben, können in dessen Publikationen dargestellt werden. Dabei können Name und Ort des Projektes sowie die Namen der Teilnehmer genannt werden.
  • Als Publikationen gelten unter anderem: Internetseite (www.derdeutschevorlesepreis.de), Präsentationen, Pressemeldungen, Beiträge in den Medien sowie weitere Informationsträger, soweit diese zum Zweck der Dokumentation und Berichterstattung des Wettbewerbs „Der Deutsche Vorlesepreis“ eingesetzt werden.

7. Kommunikation

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, von dem Initiator über den Verlauf des Wettbewerbs informiert zu werden.

8. Anwendbares Recht

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.